die aktuellen Führerscheinklassen

Motorräder:

 

Klasse AM
(Zusammenfassung alte M und S) ab 15Jahre
zweirädrige Kleinkrafträder mit:
– bbh max. 45km/h
– Hubraum max. 50qcm (bei Verbrennungsmotoren)Leistung max. 4kW bei E-Motort

dreirädrige Kleinkrafträder mit:
– bbh max. 45 km/h
– Hubraum max. 50qcm (bei Fremdzündungsmotoren)
– Leistung max. 4kW bei Diesel- u. E-Motoren

vierrädrige Leicht-Kfz mit:
– bbh max. 45 km/h
– Hubraum max. 50qcm (bei Fremdzündungsmotoren)
– Leistung max. 4kW bei Diesel- u. E-Motoren
– Leermasse max. 350kg

Klasse A1
(Einschluss: AM) ab 16 Jahre(Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18Jahren entfällt)
Krafträder mit:
– Hubraum max. 125qcm
– Leistung max. 11kW
– Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kgdreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern
– Hubraum über 50qcm (bei Verbrennungsmotoren) oder
– bbh über 45km/h
– Leistung max. 15kW
Klasse A2
(Einschluss AM, A1) ab 18Jahren

(bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich)

Krafträder mit:
– Leistung max. 35kW
– Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Klasse A
(Einschluss AM, A1, A2)
ab 20Jahren bei Aufstieg von A2 auf A,
bei Trikes ab 21Jahren
24 Jahre bei Krafträden bei Direkterwerb

(bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich)

Krafträder mit:
– Hubraum über 50qcm
– bbH über 45km/h

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit
– Hubraum über 50qcm (bei Verbrennungsmotoren) oder
– bbH über 45km/h
– Leistung über 15kW

 

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t:

 

Klasse B ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Klasse BE ab 18 Jahre Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.