die aktuellen Führerscheinklassen
Motorräder:
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Klasse AM (Zusammenfassung alte M und S) ab 15Jahre |
zweirädrige Kleinkrafträder mit: – bbh max. 45km/h – Hubraum max. 50qcm (bei Verbrennungsmotoren)Leistung max. 4kW bei E-Motort dreirädrige Kleinkrafträder mit: vierrädrige Leicht-Kfz mit: |
Klasse A1 (Einschluss: AM) ab 16 Jahre(Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18Jahren entfällt) |
Krafträder mit: – Hubraum max. 125qcm – Leistung max. 11kW – Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kgdreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern – Hubraum über 50qcm (bei Verbrennungsmotoren) oder – bbh über 45km/h – Leistung max. 15kW |
Klasse A2 (Einschluss AM, A1) ab 18Jahren |
(bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich) Krafträder mit: |
Klasse A (Einschluss AM, A1, A2) ab 20Jahren bei Aufstieg von A2 auf A, bei Trikes ab 21Jahren 24 Jahre bei Krafträden bei Direkterwerb |
(bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich) Krafträder mit: dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit |
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t:
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Klasse B ab 18 Jahre | Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). |
Klasse BE ab 18 Jahre | Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. |